RS UVS Kärnten 1994/04/28 KUVS-1957/13/93

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Veröffentlicht am 28.04.1994
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Rechtssatz

Sind auf einem den Einspruch gegen eine Strafverfügung enthaltenden Kouvert zwei Poststempel angebracht, kann mittels kriminaltechnischer Untersuchung das Datum des Poststempels ermittelt werden und macht diese Untersuchung vollen Beweis über das Aufgabedatum des Kouverts.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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