RS UVS Kärnten 1994/05/09 KUVS-886/1/94

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Veröffentlicht am 09.05.1994
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Rechtssatz

Die Berufung des Inhaltes

"Betreff: Berufung (Zl:St-6281/93)

Ich muß jetzt leider in Berufung gehen, weil ich denke, daß ich für alle Straftaten schon bezahlt habe und mir kommt alles komisch vor, daß ich jetzt im Jänner für Mai vergangenen Jahres zahlen muß, da ich schon im Oktober 1993 bezahlt habe und ich denke, daß ich auch für diese Tat schon bezahlt habe."

ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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