RS UVS Steiermark 1994/05/10 30.13-139/94

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Veröffentlicht am 10.05.1994
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Eine ausreichende Tatortbezeichnung im Sinne des § 44 a Z 1 VStG liegt bei der Übertretung des § 2 Stmk Parkgebührengesetz durch die bloße Anführung des Straßenzuges "Radetzkystraße" nicht vor, wenn sich in seinem Bereich zwei nicht den gesamten Straßenzug umfassende (gebührenpflichtige) Kurzparkzonen befinden.

Schlagworte
landesges. Abgabenstrafrecht Tatort
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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