Eine Verweigerung der Atemluftprobe kann auch dann angenommen werden, wenn der hiezu Aufgeforderte auf mehrmaliges Verfahren immer wieder Einwände erhebt oder diese somit faktisch verhindert, ohne sie ausdrücklich abzulehnen (VwGH 20.11.1979, 2568/79). Dies kann dann der Fall sein, wenn der Beschuldigte gegen die Aufforderung des Beamten im Dienstkraftwagen mitzufahren, immer wieder Einwände erhebt.