RS UVS Kärnten 1994/06/10 KUVS-K1-699/4/94

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Veröffentlicht am 10.06.1994
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Rechtssatz

Die Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen ist zu widerrufen, wenn das KFZ-Mechanikergewerbe gelöscht wird und damit der Betroffene kein zur Reparatur von Kraftfahrzeugen berechtigter Gewerbetreibender im Sinne des Gesetzes ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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