Die zwangsweise Abnahme der Fahrzeugschlüssel beim Beschuldigten, der ohne Lenkerberechtigung einen nicht zugelassenen PKW fährt und dabei auf frischer Tat durch Gendarmeriebeamte betreten wird, ist bei begründeter Annahme, daß der Beschuldigte neuerlich das Fahrzeug in Betrieb nehmen und Lenken wird, nicht gesetzwidrig.