RS UVS Kärnten 1994/06/27 KUVS-730/7/94

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Veröffentlicht am 27.06.1994
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Rechtssatz

Die zwangsweise Abnahme der Fahrzeugschlüssel beim Beschuldigten, der ohne Lenkerberechtigung einen nicht zugelassenen PKW fährt und dabei auf frischer Tat durch Gendarmeriebeamte betreten wird, ist bei begründeter Annahme, daß der Beschuldigte neuerlich das Fahrzeug in Betrieb nehmen und Lenken wird, nicht gesetzwidrig.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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