RS UVS Steiermark 1994/07/04 30.6-138/93

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Veröffentlicht am 04.07.1994
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Rechtssatz

Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 60 Abs 3 Stmk Jagdgesetz durch den Hundebesitzer ist das wiederholte Herumstreifen des Hundes im fremden Jagdgebiet.

Schlagworte
Jagdrecht Tatbestandsmerkmal
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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