Wird innerhalb der in der Anonymverfügung festgelegten Frist die Geldstrafe nicht eingezahlt, ist die Behörde im ordentlichen Strafverfahren nicht an die Strafbeträge einer zuvor erlassenen Anonymverfügung - welche dann auch gegenstandslos wurde - gebunden, sondern kann im Bereich des gesetzlich vorgesehenen Strafrahmens eine Geldstrafe festsetzen.