RS UVS Steiermark 1994/07/15 30.14-121/93

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Veröffentlicht am 15.07.1994
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Rechtssatz

§ 21 VStG (Ermahnung) ist anzuwenden, wenn der Lenker einen PKW lediglich drei Minuten im Halteverbot nach § 24 Abs 1 lit a StVO hält, um sich offenbar unverzüglich eine Zufahrtsmöglichkeit zu einem (daneben befindlichen) abgeschrankten Privatparkplatz zu verschaffen, und wenn die Folgen der Übertretung mangels Beeinträchtigung von Fußgängern und Lenkern gering sind.

Schlagworte
Straßenverkehrsordnung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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