Unterläßt es der Beschuldigte seinen PKW beim Verlassen gegen das Abrollen zu sichern, so kann er sich nicht mit dem Hinweis exkulpieren, daß der Eintritt der Fahrbahnglätte, welche zum Abgleiten des Fahrzeuges führte, für ihn unvorhergesehen und unabwendbar gewesen sei, da von einem Fahrzeuglenker in Entsprechung der ihn treffenden Sorgfaltspflicht zu verlangen ist, daß er der Jahreszeit entsprechend die zur Absicherung des Fahrzeuges geeigneten Unterlegkeile, bei winterlichen Fahrbedingungen somit solche, die auch bei Schnee- und Eisglätte ausreichenden Schutz gegen das Abrollen bzw Abgleiten bieten, mit sich führt und zur Absicherung des Fahrzeuges auch verwendet.