RS UVS Niederösterreich 1994/07/19 Senat-MI-93-030

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Veröffentlicht am 19.07.1994
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Rechtssatz

Wird die Vermehrung der Anzahl von Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung angelastet, dann ist der Konzessionsrahmen Tatbestandsmerkmal und im Spruch anzuführen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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