RS UVS Steiermark 1994/08/26 30.7-104/94

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Veröffentlicht am 26.08.1994
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Rechtssatz

Die Strafbarkeit des inländischen Arbeitgebers nach § 28 Abs 1 Z 1 lit b AuslBG, wonach die Arbeitsleistungen eines Ausländers, der von einem ausländischen Arbeitgeber ohne einen im Bundesgebiet vorhandenen Betriebssitz im Inland beschäftigt wird, nicht entgegen § 18 AuslBG ohne Beschäftigungsbewilligung in Anspruch genommen werden dürfen, besteht unabhängig von der Frage, wer die Beschäftigungsbewilligung zu beantragen gehabt hätte.

Schlagworte
Ausländerbeschäftigung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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