RS UVS Kärnten 1994/09/01 KUVS-1241/3/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.09.1994
beobachten
merken
Rechtssatz

Die innerhalb der Verfolgungsverjährung an das Postamt übergebene Strafverfügung zur weiteren postalischen Beförderung ist eine taugliche Verfolgungshandlung. Die Strafverfügung äußerte daher ihre die Verfolgungsverjährung ausschließende Wirkung zu dem Zeitpunkt, als sie die Sphäre der Behörde verlassen hatte.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten