RS UVS Niederösterreich 1994/09/02 Senat-BL-94-408

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Veröffentlicht am 02.09.1994
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Rechtssatz

Bedient sich der Beschädiger zwecks Schadensmeldung eines Boten, dann muss er sich vergewissern, ob die Meldung vollständig und richtig erstattet worden ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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