RS UVS Kärnten 1994/09/05 KUVS-1394/1/94;

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Veröffentlicht am 05.09.1994
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Eine Aufforderung nach § 103 Abs 2 KFG stellt keine Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 VStG dar (VwGH vom 24.6.1988, 88/11/0137) (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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