RS UVS Steiermark 1994/09/09 30.16-122/94

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Veröffentlicht am 09.09.1994
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Rechtssatz

Der Tatort einer Übertretung nach § 2 Stmk. Parkgebührengesetz ist mit Graz, Leonhardstraße vor der Schule nicht ausreichend konkretisiert, wenn es sich um einen ca. 1,4 km langen Straßenzug handelt, in dessen Verlauf sich mehrere Schulen befinden.

Schlagworte
landesges. Abgabenstrafrecht Tatort
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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