RS UVS Kärnten 1994/09/20 KUVS-796/3/94

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Veröffentlicht am 20.09.1994
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Rechtssatz

In einer Lebensmittelverwaltungsstrafsache ist ua dem Konkretisierungsgebot dann nicht entsprochen, wenn die erste Verfolgungshandlung - vorliegend eine Strafverfügung - nicht auf das bereits vorliegende Gutachten der Lebensmitteluntersuchungsanstalt, sondern lediglich auf die Angaben des Anzeigers bezug nimmt (vgl E 24 zu § 32 Abs 2 VStG in Hauer-Leukauf, Handbuch des Österreichischen Verwaltungsverfahrens, 4. Auflage, 1990, Prugg-Verlag, Eisenstadt) (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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