RS UVS Wien 1994/09/27 03/21/935/94

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Veröffentlicht am 27.09.1994
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Rechtssatz

Auch das Bereitstellen von Transportbehältern, Leerkartons und Schachteln, für einen längeren Zeitraum, zum Abtransport, auf der Straße, bedarf einer behördlichen Bewilligung

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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