RS UVS Steiermark 1994/09/28 30.15-10/94

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Veröffentlicht am 28.09.1994
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Rechtssatz

Kein wesentliches Tatbestandsmerkmal im Sinne des § 44 a Z 1 VStG stellt die Angabe von Marke und Type eines Kraftfahrzeuges bei einer Abgabenhinterziehung nach § 2 Stmk ParkgebG dar, und zwar unabhängig von der Anmeldung auf ein Wechselkennzeichen.

Schlagworte
landesges. Abgabenstrafrecht Tatbestandsmerkmal Kfz-Marke und -Type
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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