RS UVS Niederösterreich 1994/10/10 Senat-PL-93-110

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Veröffentlicht am 10.10.1994
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Rechtssatz

Das Verweilen von Fußgängern auf der Fahrbahn, um eine Abstellfläche für ein erwartetes Fahrzeug freizuhalten, verstößt nicht gegen  §82 Abs7  StVO, sondern gegen die in  §76  enthaltenen Vorschriften über das Verhalten der Fußgänger.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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