RS UVS Niederösterreich 1994/10/11 Senat-GD-93-034

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Veröffentlicht am 11.10.1994
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Rechtssatz

Das Verlangen nach "Fahrzeugpapieren" ist nicht hinreichend konkret, um als Aufforderung zur Herausgabe des Zulassungsscheines angesehen werden zu können.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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