RS UVS Oberösterreich 1994/10/11 VwSen-102196/14/Ki/Shn

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1994
beobachten
merken
Rechtssatz

Beihilfe gemäß § 7 VStG i.V.m. § 4 StVO liegt vor, wenn der Berufungswerber seinem Vater das Entfernen vom Ort des Unfallgeschehens ermöglicht und es jenem damit erleichtert, der ihn treffenden Meldepflicht nicht nachzukommen. Abweisung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten