Repariert der Beschuldigte an einem PKW die Bremsen hinten und stellt dafür eine Rechnung im Betrag von S 2.500,-- aus, so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, weil er das Handwerk des Kraftfahrzeugtechnikers ausgeübt hat, obwohl er nicht im Besitz der hiefür erforderlichen Gewerbeberechtigung war.