RS UVS Vorarlberg 1995/01/15 1-281/93

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Veröffentlicht am 15.01.1995
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VwGH vom 23.11.1994, Zl. 93/02/0240 Rechtssatz

Für die Durchführung des Strafverfahrens ist ein tauglicher, vom Privatanklageberechtigten gestellter Verfolgungsantrag erforderlich. Es ist daher zu prüfen, ob der Betriebsrat nach Kenntnis der Person des verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen (erst von diesem Zeitpunkt an beginnt die sechswöchige Frist zu laufen) einen gegen diesen gerichteten Strafantrag gestellt hat.

Schlagworte
Privatanklagedelikt
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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