RS UVS Kärnten 1995/01/31 KUVS-1134/6/94

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Veröffentlicht am 31.01.1995
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Rechtssatz

Der Hinweis des Beschuldigten, daß es für jeden Fahrer eine Dienstanweisung, die auch aktualisiert wird, gibt, wonach es strengstens untersagt ist, den LKW zu überladen, wobei bei zweimaliger Verfehlung die Entlassung vorgenommen wird, exkulpiert nicht, wenn nicht konkret dargetan wird, ob bzw wie dieses Kontrollsystem konkret funktioniert bzw vom Beschuldigten überwacht wird, wobei man sich auf Angaben im Frachtbrief bzw auf Angaben der Auftraggeber nicht unüberprüft verlassen darf.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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