RS UVS Kärnten 1995/02/01 KUVS-52/1/95

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Veröffentlicht am 01.02.1995
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Rechtssatz

Die Akteneinsicht des Vertreters des Beschuldigten in Verbindung mit der Aufforderung sich zu rechtfertigen, stellt eine verfolgungsverjährungsunterbrechende Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 VStG dar.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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