RS UVS Kärnten 1995/02/02 KUVS-K2-1838/5/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.1995
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Rechtssatz

Schläft der Beschuldigte auf dem Fahrersitz des PKW wenn die Polizei eintrifft, steckt der Zündschlüssel, brannte das Licht und erbrachte der Alkomatentest eine Alkoholisierung, so ist der Beschuldigte als Lenker des Fahrzeuges anzusehen, welches vor dem Eintreffen der Polizei einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursachte.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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