Schläft der Beschuldigte auf dem Fahrersitz des PKW wenn die Polizei eintrifft, steckt der Zündschlüssel, brannte das Licht und erbrachte der Alkomatentest eine Alkoholisierung, so ist der Beschuldigte als Lenker des Fahrzeuges anzusehen, welches vor dem Eintreffen der Polizei einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursachte.