RS UVS Wien 1995/02/17 03/21/4182/94

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Veröffentlicht am 17.02.1995
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Rechtssatz

Ein Vorbeifahren an einem ausrollenden KFZ ist als "Überholen" iSd §2 Abs1 Z29 StVO zu werten.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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