RS UVS Steiermark 1995/03/02 30.2-5/95

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Veröffentlicht am 02.03.1995
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Rechtssatz

Eine Übertretung nach § 17 Abs 1 StVO und nicht nach § 7 Abs 1 StVO liegt vor, wenn ein PKW im Vorbeifahren beschädigt wird, der gemäß § 2 Abs 1 Z 30 StVO, also auf der Fahrbahn (am Fahrbahnrand) abgestellt ist (vgl. VwGH 29.6.1983, 82/03/0154-9).

Schlagworte
Straßenverkehrsordnung Rechtsfahrgebot vorbeifahren Tatbestandsmerkmal
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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