RS UVS Steiermark 1995/03/17 30.13-173/94

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Veröffentlicht am 17.03.1995
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Rechtssatz

Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 6 Abs 3 Stmk NatSchG im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ist der Umstand, daß die den Bestimmungen des § 2 Abs 1 Stmk NSchG widersprechende Handlung (hier Abstellen eines Autowracks) in einem Landschaftsschutzgebiet erfolgt. Die bloße Angabe des betreffenden Grundstückes kann die Vorhaltung des Tatbestandmerkmales nicht ersetzen.

Schlagworte
Natur- und Landschaftsschutz Tatbestandsmerkmal Landschaftsschutzgebiet
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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