RS UVS Steiermark 1995/03/22 30.1-20/95

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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Rechtssatz

Der Tatort ist bei einer Übertretung laut Strafbestimmung des § 137 Abs 3 lit g WRG (Einleitung ungereinigter Abwässer in einem bezeichneten Bach bzw. wassergefährdende Versickerung in den Boden) mit der Angabe ...im Bereich des Ortsgebietes Leska... nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ausreichend konkretisiert (u.a. VwGH 27.02.1987, 83/07/0278).

Schlagworte
Wasserrecht Tatort Ortsgebiet
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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