RS UVS Steiermark 1995/03/24 30.12-236/93

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Veröffentlicht am 24.03.1995
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Rechtssatz

Zur Unterscheidung der beiden Tatbilder nach § 45 Abs 3 und Abs 4 BauarbSchV (Spenglerarbeiten) ist wesentliches Tatbestandsmerkmal im Sinne des § 44 a Z 1 VStG, ob diese Arbeiten am Dachsaum (Abs 4) oder nicht in der Nähe des Dachsaumes (Abs 3) ausgeführt werden.

Schlagworte
Arbeits- und Sozialrecht Tatbestandsmerkmal Spenglerarbeiten
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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