Auch ohne wahrnehmbares Anstoßgeräusch bestehen konkrete Anknüpfungspunkte für die mittelbare Verursachung eines Verkehrsunfalles, bei dem das beteiligte Fahrzeug infolge eines Fahrstreifenwechsels des Beschuldigten nach links an ein abgestelltes Fahrzeug abgedrängt wurde, wenn der Beschuldigte bei der ersten Einvernahme einräumte, den Unfallbeteiligten abrupt abbremsen und stehengeblieben gesehen zu haben und von drei Männern fast zugleich mit der Begegnung mit dem Beteiligten (wenn auch von ihm nicht verstandene) Handzeichen erhalten hatte.