RS UVS Steiermark 1995/03/29 30.6-36/95

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Veröffentlicht am 29.03.1995
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Rechtssatz

Ein Auskunftsbegehren nach § 103 Abs 2 KFG, wem das Kraftfahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Lenken überlassen wurde, entspricht nicht der derzeitigen Rechtslage (VwGH 20.9.1989, 89/03/0089); nach dem Lenker ist zu fragen.

Schlagworte
Kraftfahrgesetz Lenkererhebung überlassen
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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