RS UVS Steiermark 1995/04/19 30.13-22/95

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Veröffentlicht am 19.04.1995
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Rechtssatz

Die Tatzeit, betreffend die Unterlassung der monatlichen Überprüfung des Fahrtenbuches durch den Arbeitgeber nach § 17 Abs 2 dritter Satz AZG, ist mit dem Datum der (beanstandenden) Kontrolle noch nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ausreichend umschrieben. Es muß zu entnehmen sein, für welchen Zeitraum der Arbeitgeber seinen Kontrollverpflichtungen nicht nachgekommen ist.

Schlagworte
Arbeits- und Sozialrecht Tatbestandsmerkmal Fahrtenbuch Kontrolle
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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