RS UVS Steiermark 1995/05/03 30.8-9/95

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Veröffentlicht am 03.05.1995
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Die durch die Unterschrift des Arbeitgebers zu dokumentierende Überwachungs- und Kontrollpflicht nach § 17 Abs 2 AZG i.V. mit § 4 Abs 4 letzter Satz FahrtenbuchV trifft den Arbeitgeber nur bei jenen persönlichen Fahrtenbüchern, die er seinen Arbeitnehmern gegen Unterschriftsleistung ausgehändigt hat.

Schlagworte
Arbeits- und Sozialrecht Fahrtenbuch Arbeitgeber Kontrolle
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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