RS UVS Vorarlberg 1995/05/09 1-1105/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.05.1995
beobachten
merken
Rechtssatz

Der Beschuldigte hat zunächst vorgebracht, daß für diese Übertretungen in Wirklichkeit der damalige Geschäftsführer F M verantwortlich sei. Der Verwaltungssenat kann jedoch diesem Standpunkt nicht beitreten. Als ein im Sinne des § 9 Abs. 4 VStG verantwortlicher Beauftragter gilt nämlich nur ein Person, die - neben den anderen Voraussetzungen - ihrer Bestellung nachweislich zugestimmt hat und der für den ihrer Verantwortung unterliegenden klar abzugrenzenden Bereich eine entsprechende Anordnungsbefugnis zugewiesen ist. Diesbezüglich hat sich auch aus den ergänzend vorgelegten Unterlagen, so insbesondere aus dem in zeitlicher Hinsicht nicht näher präzisierten und vom erwähnten Geschäftsführer auch nicht unterfertigten Organigramm kein Hinweis dafür ergeben, daß dieser Geschäftsführer, abgesehen von der Übertragung der Aufgabe zur Aufrechterhaltung des Kontaktes zur Bezirkshauptmannschaft und zum Arbeitsamt, zusätzlich auch noch für Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz strafrechtlich haften sollte. Mit dieser schriftlichen Unterlage und der darin zum Ausdruck gelangenden Aufgabenübertragung kann sich der Beschuldigte somit auf keine wirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten im Sinne des § 9 Abs. 4 VStG berufen, zumal diese Unterlage allein keine Übertragung der strafrechtlichen Verantwortung nachweislich bestätigt und auch eine allfällig zwischen Präsident und Geschäftsführer erfolgte zusätzliche "willentliche Übertragung" zu keiner Veränderung im Verantwortungsbereich nach außen hin führen kann. Auch genügt es zur Erbringung des Zustimmungsnachweises nicht, wenn sich der Beschuldigte auf die erst im Verwaltungsstrafverfahren abgelegte Zeugenaussage des angeblich "verantwortlichen Beauftragten" beruft, mit der dessen Zustimmung zur Bestellung bewiesen werden soll.

Schlagworte
verantwortlicher Beauftragter
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten