Wird die Geschwindigkeit mit dem geeichten Laser-Verkehrsgeschwindigkeitsmeßgerät der Bauart LTI 20.20 TS/KM (Fertigungs Nr. 4323) gemessen und abzüglich der Verkehrsfehlergrenze eine Geschwindigkeit von 140 km/h festgestellt, wobei diese Geschwindigkeit vom geschulten Beamten vom Display abgelesen wurde, so macht diese Meßmethode vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit.