RS UVS Steiermark 1995/06/01 30.2-271/94

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Veröffentlicht am 01.06.1995
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Rechtssatz

Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 52 a Z 7 a StVO (Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge) ist die Bezeichnung des betreffenden Fahrzeuges als Lastkraftfahrzeug. Somit ist die Angabe, dieses Fahrverbot mit einem Fahrzeug mißachtet zu haben, nicht ausreichend.

Schlagworte
Straßenverkehrsordnung Tatbestandsmerkmal Fahrverbot Fahrzeug
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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