RS UVS Kärnten 1995/06/20 KUVS-547-551/4/95

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Veröffentlicht am 20.06.1995
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Rechtssatz

Unleserliches Berufungsvorbringen in einem Telefax ist nach ergebnisloser Abführung des Verfahrens zur Behebung der Formgebrechen als unzulässig zurückzuweisen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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