RS UVS Steiermark 1995/07/06 30.3-121/94

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Veröffentlicht am 06.07.1995
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Rechtssatz

Nach § 103 Abs 2 KFG strafbar ist nur die Nichtbefolgung der ersten (zugestellten) Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe, nicht die Nichtbefolgung eines weiteren Verlangens nach Auskunft (vgl. VwGH 19.10.1994, 94/03/0121-6).

Schlagworte
Kraftfahrgesetz Lenkererhebung Strafbarkeit
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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