RS UVS Kärnten 1995/07/07 KUVS-1228/9/94

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Veröffentlicht am 07.07.1995
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Rechtssatz

§ 174 Abs 1 lit a Z 6 Forstgesetz ist ein Dauerdelikt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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