Der Einspruch des Inhaltes: "Ich bitte um nochmalige Überprüfung des Strafverfügens. Wie ich bei meiner Kontrolle erklärte, war ich an einer Bauchgrippe erkrankt und mußte so schnell als möglich die Raststätte Eisentratten erreichen, da der vorhergehende Parkplatz wegen Baumaschinen versperrt war. Ich bitte Sie deshalb den Sachverhalt nochmals zu überprüfen und hoffe auf eine positive Erledigung ..." ist als solcher auch gegen die Schuld anzusehen und bekämpft nicht ausschließlich das Ausmaß der verhängten Strafe.