RS UVS Steiermark 1995/08/23 30.4-120/95

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Veröffentlicht am 23.08.1995
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Rechtssatz

Im Strafverfahren wegen Überschreitung des Umfanges einer Gewerbeberechtigung bildet die Frage des Berechtigungsumfanges für die Beurteilung des Tatbestandes eine Vorfrage (vgl. VwGH 24.3.1976, 1837/75, Slg 9022). Daraus ergibt sich, daß bei einer Übertretung nach § 4 Abs 2 i.V. mit § 14 Abs 1 Z 1 GelVerkG im Sinne des § 44 a Z 1 VStG konkret anzuführen ist, welche Gewerbeberechtigung (hier Taxigewerbe) in welchem Umfang auf welchem Standort durch Vermehrung der Fahrzeuge ohne Genehmigung hinsichtlich ihres Berechtigungumfanges überschritten worden sei.

Schlagworte
Gewerbeordnung Berechtigungsumfang Fahrzeug Tatbestandsmerkmal
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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