RS UVS Steiermark 1995/08/30 30.8-53/93

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Veröffentlicht am 30.08.1995
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Rechtssatz

Der Primar des Institutes für Anästhesiologie (Krankenanstalten GmbH) ist als leitender Angestellter nach § 1 Abs 2 Z 8 AZG mit maßgeblichen Führungsaufgaben anzusehen.

Schlagworte
Arbeits- und Sozialrecht leitender Angestellter
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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