RS UVS Kärnten 1995/09/05 KUVS-4/3/95

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Veröffentlicht am 05.09.1995
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Rechtssatz

Gibt es in einem Transportunternehmen zwar eine schriftliche Weisung wonach Kraftfahrer nicht überladen dürfen, findet jedoch bei auswärtigen Beladungen eine Ladekontrolle durch den Unternehmer nicht statt, so ist ein wirksames Kontrollsystem zur Einhaltung der Beladevorschriften nicht eingerichtet.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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