RS UVS Kärnten 1995/09/26 KUVS-1824/7/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.1995
beobachten
merken
Rechtssatz

Ist im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat aus der vom Meldungsleger vorgelegten Tatortskizze der vom Meldungsleger beschriebene Anzeigesachverhalt - vorliegend gefährliches Überholen - objektiv nicht nachvollziehbar, ist die zur Last gelegte Übertretung nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten