Ist im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat aus der vom Meldungsleger vorgelegten Tatortskizze der vom Meldungsleger beschriebene Anzeigesachverhalt - vorliegend gefährliches Überholen - objektiv nicht nachvollziehbar, ist die zur Last gelegte Übertretung nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen (Einstellung des Verfahrens).