Unterlaufen bei der Zustellung eines mit RSa-Brief zuzustellenden Schriftstückes Mängel - es wurde ein zweiter Zustellversuch unterlassen - beginnt die zweiwöchige Einspruchsfrist gegen eine Strafverfügung erst mit der tatsächlichen Inempfangnahme des betreffenden Schriftstückes zu laufen.