RS UVS Kärnten 1995/12/11 KUVS-377-378/12/95

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Veröffentlicht am 11.12.1995
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Rechtssatz

Kommt im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat unter Beiziehung eines Kraftfahrzeugsachverständigen hervor, daß der vom Beschuldigten mittels Kraftwagenzuges durchgeführte Überholvorgang eines langsamfahrenden Traktors ohne Behinderung des Gegenverkehrs beendet hätte werden können, ist der Beschuldigte vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf des Überholens in einer unübersichtlichen Kurve exkulpiert (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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