RS UVS Kärnten 1995/12/12 KUVS-417/12/95

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Veröffentlicht am 12.12.1995
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Rechtssatz

Wird ein Kraftfahrzug mit Nadelholz beladen, ergeben sich erfahrungsgemäß aufgrund der Verschiedenheit der Feuchtigkeitsgrade bei Holzladungen oft große Gewichtsschwankungen. Im Zweifel ist nur eine solche Menge zu laden, daß auch unter Annahme des höchsten Gewichtes pro Kubikmeter das höchstzulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Der Hinweis des Beschuldigten, er habe sich auf das im CMR-Frachtbrief aufscheinende Bruttogewicht verlassen, exkulpiert nicht, weil man sich nicht allein auf ein derartiges Schriftstück verlassen darf.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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